Fahrlehrerausbildung Klasse CE

Was bringt mir der Kursbesuch?

Die Verordnungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und die kontinuierlich auslaufenden Besitzstandsrechte von Klasse 3 Führerscheinen bieten großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klassen CE. Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

 

Als Fahrlehrer der Klasse CE sind Sie berechtigt Fahrschüler/innen für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und T auszubilden.

 

Fahrschulbetriebe, die die Fahrschulerlaubnis der Klasse CE besitzen, sind kraft Gesetz anerkannte Ausbildungsstätten für die Grundqualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern nach BKrFQG. Die Ausbildung von Berufskraftfahrern stellt, neben dem Kerngeschäft der Führerscheinausbildung, ein neues und umfassendes Tätigkeitsfeld für Fahrlehrer/innen der Klasse CE dar.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Folgende Voraussetzungen müssen Sie  erfüllen, um die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE zu erhalten:

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
  • Besitz des Führerscheins Klasse CE seit mindestens 2 Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis CE ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung
    (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse CE in einer Fahrschule unterzogen haben.
  • Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgang "Spezialwissen CE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen CE"
  • Bestandene Fahrlehrerprüfungen

Wie läuft der Kurs ab?

Die Ausbildung für die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE dauert zwei Monate und besteht aus einem "Grundkurs Schwerfahrzeuge" (1 Monat) und einem speziellen "CE-Kurs" (1 Monat). Sollten Sie bereits die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE besitzen oder gleichzeitig anstreben, verkürzt sich die Dauer der Fahrlehrerausbildung um einen Monat, da der Basiskurs "Schwerfahrzeuge" nur einmal besucht werden muss und deshalb angerechnet wird. 

 

Die Prüfung für die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE besteht aus 3 Teilen:

  • die fahrpraktische Prüfung umfassst 90 Minuten und findet im Raum Freiburg im Breisgau statt.
  • die schriftliche Fachkundeprüfung umfasst 2 Aufgaben. Die Prüfungsdauer beträgt 150 Minuten. In dieser Zeit muss eine  Aufgabe aus den Kompetenzbereichen "Verkehrsverhalten" oder "Recht" und eine Aufgabe aus den Kompetenzbereichen "Verkehrspädagogik" oder "Technik" bearbeitet werden.
  • die mündliche Fachkundeprüfung erstreckt sich über alle 4 Fachgebiete und dauert 30 Minuten.

Termine und Anmeldung

Grundkurs Schwerfahrzeuge

06.11.2023 - 24.11.2023

2.280,00 €

  • Plätze frei

Spezialwissen CE

27.11.2023 - 22.12.2023

2.280,00 €

  • Plätze frei