Nach § 53 Absatz 3 FahrlG müssen Ausbildungsfahrlehrerinnen und Ausbildungsfahrlehrer alle 4 Jahre 1 Tag eine spezifische Fortbildung besuchen. Die Pflicht war erstmalig bis zum 31.12.2019 von allen zu erfüllen, die schon Ausbildungsfahrlehrer sind. Anschließend ist die Fortbildung alle 4 Jahre zu wiederholen, unabhängig davon, ob eine weitere Ausbildungstätigkeit angestrebt wird oder nicht. Falls Sie nach dem 01.01.2018 die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis erteilt bekommen haben, gilt das Datum der Erteilung als Bezugsdatum für die Fortbildungspflicht. Wer z.B. im Jahr 2018 Ausbildungsfahrlehrer wurde, muss bis zum 31.12.2022 einen Fortbildungstag absolviert haben.
Die Fortbildungstage informieren zu folgenden Fragen:
195,00 €
Gesamtpreis
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