Ausbildungsfahrlehrerlaubnis

Was bringt mir der Kursbesuch?

Die Betreuung von Fahrlehreranwärtern während der Hospitationsphasen in deren Ausbildung und die Ausbildung von Fahrlehreranwärtern mit Anwärterbefugnis im Lehrpraktikum darf nur von entsprechend qualifizierten Ausbildungsfahrlehrerinnen und Ausbildungsfahrlehrern in Ausbildungsfahrschulen durchgeführt werden. In unserem 5-tägigen Ausbildungsseminar vermitteln wir Ihnen die dazu notwendigen Kenntnisse.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  1. Wer in einer Ausbildungsfahrschule Fahrlehreranwärter ausbilden möchte, benötigt eine Ausbildungsfahrlehrerlaubnis. Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn man seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist und innerhalb der letzten 2 Jahre erfolgreich an einem 5-tägigen Einweisungsseminar teilgenommen hat. Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird entsprechend § 16 Absatz 4 FahrlG schriftlich erteilt.
  2. Wenn Sie seit 2 Jahren Inhaber einer Fahrschulerlaubnis sind oder 2 Jahre lang als Verantwortlicher Leiter eines Fahrschulbetriebes tätig waren, sind Sie berechtigt eine Ausbildungsfahrschule im Sinne des § 35 FahrlG zu betreiben. Wenn Sie seit 2 Jahren eine Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzen und dann eine Fahrschulerlaubnis erwerben, dürfen Sie diese neue Fahrschule ebenfalls als Ausbildungsfahrschule im Sinne des § 35 FahrlG betreiben.
  3. Anerkannte Ausbildungsfahrlehrer unterliegen alle 4 Jahre einer 1-tägigen Fortbildungspflicht nach § 53 Absatz 3 FahrlG.

Wie läuft der Kurs ab?

Seminareröffnung 

  •  Erwartungen der Teilnehmer
  •  Ziele des Seminars

Rechtliche Rahmenbedingungen

  •  Voraussetzungen des Ausbildungsfahrlehrers und der Ausbildungsfahrschule
  •  Pflichten des Ausbildungsfahrlehrers und der Ausbildungsfahrschule
  •  Voraussetzungen des Fahrlehreranwärters
  •  der Ausbildungsvertrag

Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters mit Anwärterbefugnis 

  •  Übersicht der Ausbildungsinhalte der Fahrlehrerausbildung
  •  erhaltene Vorbereitung auf den Fahrschulunterricht in Theorie und Praxis

Der Musterausbildungsplan für das Lehrpraktikum

  • Inhalte und Ziele der Ausbildung des Fahrlehreranwärters durch den Ausbildungsfahrlehrer
  • zeitlicher Umfang der Ausbildung
  • Rechte und Pflichten des Ausbildungsfahrlehrers
  • Ablauf, Inhalte und Bewertung der Lehrproben
  • die Qualitätskriterien für den theoretischen und praktischen Unterricht 

Reflexionstage in der Fahrlehrerausbildungsstätte während des Lehrpraktikums 

  • Zweck und Inhalt der Aufarbeitung in der Mitte des Lehrpraktikums
  • Zweck und Inhalt der Aufarbeitung zum Ende des Lehrpraktikums
  • mögliche Kooperation zwischen Ausbildungsstätte und Ausbildungsfahrschule

Gesamtdauer der Ausbildung

5 Tage (48 Unterrichtseinheiten)

Kurs Ausbildungsfahrlehrer

17.06.2024 - 21.06.2024

995,00 €

  • Plätze frei