Das Programm wurde 2006 von der Agentur für Arbeit mit dem Ziel ins Leben gerufen, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten entgegenzuwirken, indem diesen Risikogruppen eine geförderte Weiterbildung ermöglicht wird. Im Rahmen des Konjunkturpaket II von 2008 wurden auch qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen und wurde 2020 von WeGebAU zur Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz umgewandelt.
Zuschüsse zu Lohn- und Fortbildungskosten (bis zu 100%) sind im Einzelnen möglich. Förderung ausschließlich für Erweiterungsklassen A, CE und DE
Für gering qualifizierte und ältere Beschäftigte gilt, dass ein Beschäftigungsverhältnis und eine Freistellung des Arbeitgebers zur Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes vorliegen muss. Für qualifizierte Beschäftigte gilt zudem noch, dass der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens 4 Jahre zurück liegen müssen.
Einen Antrag zur Förderung können Sie jederzeit bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit stellen.
Weitere ausführliche Informationen zum WeGebAU-Programm finden Sie auf dem Internetauftritt der Arbeitsagentur.
Sollten Sie Fragen zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.