BFD / SVG

Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation

Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) ist das "Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen". Es regelt unter anderem auch die Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Zeitsoldaten am Ende der Wehrdienstzeit und die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt. Hierbei werden die ehemaligen Soldaten unterstützt.

An wen muss ich mich wenden?

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) ist für die Förderung nach dem SVG zuständig. Eine Übersicht über die Standorte des BFD finden Sie hier.

Kombination mit SGB III

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist zusätzlich eine Förderung durch die Agentur für Arbeit nach SGB III möglich.