Aufstiegs-BAföG (ehemals: Meister-BAföG)
Das Meister-BAföG beruhte auf dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das zum Zweck der Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen bereits 1996 erlassen wurde. Seit dem 01.08.2020 gilt das neue Aufstiegs-BAföG, welches starke Erhöhungen im Zuschussanteil beinhaltet.
Beim Aufstiegs-BAföG handelt es sich in erster Linie um ein Ausbildungsdarlehen, welches jedoch nicht in vollem Umfang zurückbezahlt werden muss. Das jeweilige Bundesland des Antragstellers stellt 50 % der Kosten zur Verfügung, welche nicht zurückbezahlt werden müssen. Zusätzlich erhalten Sie nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung ebenfalls einen Erlass in Höhe von 50 % auf die restliche Darlehenssumme. Ebenso ist die Beantragung eines voll subventionierten Lebensunterhaltens pro Monat möglich.
Rechenbeispiel:
Finanzierungsbedarf Ausbildung + Prüfgebühr: 14.830 Euro
14.830,00 € - 50 % = 7.415,00 €
nach bestandener Lehrprobe:
7415,00 € - 50 % = 3.707,50 €
Tatsächliche Ausbildungskosten = 3.707,50 €
Wer wird gefördert?
Jeder, der die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE erfüllt, kann gefördert werden. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, darüber entscheidet Ihre Verwaltungsbehörde. Eine Altersgrenze besteht für die Förderung nicht.
Auch mit Abitur ohne Erstausbildungsabschluss oder als Studienabbrecher können Sie die Förderung erhalten. Sollten Sie ein Studium mit einem Bachelor abgeschlossen haben, können Sie auch noch durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Verfügen Sie bereits über einen Masterabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss, sind Sie leider nicht mehr förderberechtigt. Bitte lassen Sie sich bei Fragen zu möglichen Förderungen von uns direkt beraten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Lehrgangskosten der Fahrlehrerausbildung Klasse BE (Pkw-Fahrlehrer). Zusätzlich kann auch ein monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt beantragt werden, der nicht zurückbezahlt werden muss.